Informationen zur Herstellung von Trinkbranntwein


Zur Herstellung von Trinkbranntwein sind zwei Qualitäten Alkohol lieferbar:

  • 96 %-iger Ethanol in Arzneimittelqualität

Auf Wunsch erhalten Sie ein chargenbezogenes Analysezertifikat.

  • 96 %-iger Ethanol extrafein filtriert

Dieser Alkohol wird selten verlangt und ist deshalb nur auf Anfrage lieferbar.

Folgende Gebindegrößen sind erhältlich:

  • Karton à 12 × 1 l-PE-Vierkantflaschen

  • 2,5 l-PE-Kanister

  • 5 l-PE-Kanister

  • 10 l-PE-Kanister

  • 25 l-PE-Kanister

  • 30 l-PE-Kanister

  • 200 l-Stahlfass

  • 1000 l-Kombinations-Container

Wenn nicht anders vereinbart, wird für die leihweise zur Verfügung gestellten Verpackungen eine Miete von zur Zeit 4,50 EUR je Gebinde und Lieferung berechnet.
Bei Fässern und Containern beträgt die Miete 3,00 EUR je angefangene 100 l, mindestens aber 6,00 EUR.
Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt.
Unsere Leihgefäße sind nur für den Transport gedacht, nicht aber zur dauerhaften Lagerung.
Gerne befüllen wir auch Ihre eigenen Gefäße, wenn Sie diese als Selbstabholer mitbringen bzw. uns anderweitig zusenden.

Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Gefäße

  • für die Befüllung und den Transport zugelassen sind,

  • sauber sind,

  • nicht mit Hähnen versehen sind, die sich beim Transport öffnen könnten,

  • intakt sind und sämtliche Dichtungen und Deckel vorhanden sind.

Ihre Gefäße werden von uns auf die korrekte Gefahrgutkennzeichnung geprüft und gegebenenfalls mit neuen Gefahrenetiketten, in der jeweils gültigen Fassung, versehen.
Sämtliche Gebinde werden wunschgemäß befüllt, sodass Sie auch Mengen erhalten können, die nicht das zur Verfügung stehende Volumen ausfüllen (z. B. 8 Liter in einem 10 l-Kanister oder 25 l in einem 30 l-Gebinde).

Alkoholsteuer

Die Alkoholsteuer beträgt zur Zeit 13,03 EUR je Liter Alkohol.
Ein unversteuerter Bezug ist möglich, wenn Sie ein Steuerlager einrichten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt.

Hinweis:
Erstmalige Bezieher von Alkohol zur Herstellung von Trinkbranntwein werden von uns dem zuständigen Hauptzollamt gemeldet.
Dies dient unter anderem den Behörden dazu, die ordnungsgemäße Verwendung, z. B. die richtige Alkoholkonzentration in Likören, zu prüfen.
Alle vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich des zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersatzes.
Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte direkt bei uns.

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