Am 1. Januar 2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten.
Aus dem Gesetz ergeben sich für die Karl-Josef Kost Alkohole & Produkte aus Alkohol KG und gegebenenfalls auch für unsere Kunden die Pflichten zur Registrierung und Lizenzierung von bestimmten Verpackungen.
Bitte beachten Sie dazu unsere nachfolgenden Informationen und Hinweise.
Die folgenden Verpackungen (- sofern vom Gesetz betroffen -) sind durch uns im zentralen Verpackungsregister angemeldet und bei einem dualen Systemanbieter lizenziert:
1) Verpackungen, die ausschließlich mit unserem Etikett versehen sind und
2) Verpackungen, auf deren Etikett auch wir als Hersteller/Abfüller ausgewiesen ist.
Alle Verpackungen, die vom neuen Gesetz betroffen und die ausschließlich mit der Firma und/oder der Marke des Kunden gekennzeichnet sind (ohne unsere Nennung), müssen durch den Kunden selbst registriert und lizenziert werden.
Da in diesem Falle der Kunde als Inverkehrbringer der Produkte gilt, ist es uns durch die gesetzlichen Vorgaben leider nicht möglich, die Registrierung und Lizenzierung der Verpackungen für die Kunden zu übernehmen.
Weitere Informationen zu den verpackungsgesetzlichen Pflichten (betroffene Verpackungen, Registrierung, Lizenzierung etc.) finden Sie unter https://www.verpackungsregister.org/
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Nicht-Registrierung automatisch ein Vertriebsverbot besteht und das Verpackungsgesetz bei Verstößen erhebliche Bußgelder bis zu 200.000 EUR vorsieht.
Dies gilt für unsere innerdeutschen Kunden. Kunden im EU-Ausland müssen sich über die jeweils nationalen Vorschriften informieren und ggf. Anpassungen vornehmen.